Unsere Forderungen

Wie wir zu unseren Forderungen gekommen sind.

Das Leben in Berlin wird härter – die Mieten steigen, der Nahverkehr wird teurer, das Schulsystem trennt Kinder früh nach Herkunft. Gleichzeitig engagieren sich überall Menschen für eine andere Stadt. Diese Kämpfe müssen zusammenkommen.

Unsere Forderungen sind nicht am Schreibtisch entstanden. Sie kommen aus der laufenden Berliner Bewegungsarbeit – aus Initiativen, die seit Jahren für bezahlbares Wohnen, für das Recht auf Anmeldung, für bessere Schulen und gerechtere Mobilität kämpfen.

Diese Anliegen haben wir gebündelt und mit einer repräsentativen Befragung abgeglichen: Was brennt den Berliner*innen wirklich unter den Nägeln? Daraus haben wir fünf Forderungen ausformuliert.

Wir wollten bewusst keinen langen Forderungskatalog. Fünf Forderungen, nicht fünfzig. Jede einzelne erfüllt zwei Kriterien: Sie ist auf Berliner Landesebene umsetzbar, und sie hat gesellschaftliche Mehrheiten – auch jenseits der üblichen progressiven Milieus. Sie sind kein Rezept für alles. Aber wenn sie umgesetzt werden, wird das Leben für viele Menschen in Berlin einfacher, gerechter und besser.

5 Forderungen

Das fordern wir.

01 Mietwucher bestrafen! Zweckentfremdung durch Leerstand, Ferienwohnungen und möbliertes Wohnen konsequent bekämpfen

Jeder Blick in ein Wohnungsportal zeigt uns: Die meisten Wohnungen, die uns Berliner*innen angeboten werden, sind unbezahlbar. Sie sind illegal, weil sie über dem Mietspiegel liegen. Viele sind sogar so hoch, dass sie Wuchermieten und damit strafbar sind.

Zugleich finden wir auf Portalen für Ferienwohnungen viele der Wohnungen wieder, in denen wir eigentlich zur Miete wohnen könnten. Auch das ist verboten.

Obwohl dies vor aller Augen geschieht, geht Berlin kaum gegen diese Gesetzesbrüche vor. Diese Untätigkeit des Staates gegenüber kriminellen Vermieter*innen geht auf unser aller Kosten.

Deshalb fordern wir: Priorität für die Durchsetzung von Gesetzen im Sinne der Mieter*innen. Der Senat muss die Bezirke unterstützen, den massenhaften Gesetzesbruch zu beenden. Wir fordern einen Krisenstab gegen Vermieter*innen-Willkür, der die Gesetzesbrüche konsequent verfolgt.

02 Wer in Berlin lebt, gehört zu Berlin! Alle müssen sich anmelden, teilhaben und politisch beteiligen können

In Berlin zahlen Menschen inzwischen Geld dafür, irgendwo auf dem Klingelschild stehen zu können. Das ist ein Skandal. Was wie ein bürokratisches Problem klingt, bedeutet für viele Menschen Ausschluss, Abhängigkeit und existenzielle Unsicherheiten im Alltag für sie und ihre Familien. Ohne Anmeldung kann man kein Konto eröffnen, keinen Job aufnehmen oder Leistungen wie Kindergeld, Wohngeld oder BAföG beantragen.

Verschärft wird das durch die Berliner Wohnungskrise. Ein überhitzter Wohnungsmarkt entscheidet längst nicht mehr nur darüber, wer wo wohnen kann, sondern auch darüber, wer Rechte praktisch wahrnehmen kann und wer nicht.

Besonders betroffen sind obdach- und wohnungslose Menschen, Menschen in prekären Wohnverhältnissen, mit geringem Einkommen, Studierende, Alleinerziehende, Geflüchtete, Migrant:innen und Menschen ohne sicheren Aufenthaltsstatus.

Anmeldung ist mehr als ein Verwaltungsakt. Eine demokratische Stadt darf Zugehörigkeit und Teilhabe nicht an Mietvertrag, Pass oder Vermögen knüpfen. Wer in Berlin lebt, muss Rechte wahrnehmen, mitreden und am politischen Leben dieser Stadt teilhaben können – dazu gehört auch das kommunale Wahlrecht für alle. Gerade in Zeiten von Rechtsextremismus, sozialer Härte und gesellschaftlicher Spaltung muss Berlin als progressive Stadt vorangehen und dem restriktiven Kurs des Bundes eine solidarische Praxis entgegensetzen.

Deshalb fordern wir: Alle Menschen, die in Berlin leben, müssen die Möglichkeit bekommen, sich regulär in Berlin anzumelden. Dafür braucht es eine Berliner Stadtkarte, die diese Zugehörigkeit praktisch anerkennt und im Alltag absichert.

03 ÖPNV bezahlbar machen Konzerne zur Kasse bitten, 9-Euro-Ticket einführen

Alle Menschen in Berlin müssen die Möglichkeit haben, im Alltag von A nach B zu kommen. Das darf keine Frage des Geldbeutels sein. Denn Mobilität ist essenzielle Voraussetzung für Teilhabe und die Wahrnehmung von Grundrechten. Besonders in einer Großstadt wie Berlin ist das relevant für den Alltag von Hunderttausenden.

Das 9-Euro-Ticket hat gezeigt, dass bezahlbare Mobilität für alle möglich ist. Gerade für Menschen mit wenig Geld hat es Mobilität spürbar erleichtert. Trotzdem wurde es wieder abgeschafft. Seitdem kennen die Ticket-Preise nur noch eine Richtung: nach oben.

Bisher bezahlen vor allem die Fahrgäste die hohen Ticketpreise. Konzerne beteiligen sich nicht gerecht an der Finanzierung des Nahverkehrs. Dabei profitieren sie direkt davon: Kund*innen kommen in die Geschäfte, Beschäftigte erreichen ihren Arbeitsplatz. Deshalb müssen sich auch Konzerne an der Finanzierung des öffentlichen Nahverkehrs beteiligen.

Deshalb fordern wir: Ein gerechtes Finanzierungsmodell für den ÖPNV in Berlin, damit ein 9-Euro-Ticket eingeführt werden kann. Auch Konzerne, die vom Nahverkehr profitieren, müssen sich an seiner Finanzierung beteiligen. Langfristig bleibt das Ziel ein fahrscheinloser Nahverkehr. Berlin muss sich auch auf Bundesebene für die Wiedereinführung des 9-Euro-Tickets stark machen.

04 Chancen statt Ausgrenzung Gemeinschaftsschule bis zur 10./13. Klasse als Regelschule

Das aktuelle Schulsystem bedeutet Stress für Eltern und Kinder. Es ist sozial ungerecht. Noch bevor sie eine richtige Chance auf Entwicklung ihrer Fähigkeiten und Interessen bekommen, werden Kinder auf unterschiedliche Schulformen aufgeteilt. Der Druck auf die Gymnasien ist hoch. Damit steigen die Zugangshürden und Kinder müssen zum Teil weite Wege durch die Stadt in Kauf nehmen. Die soziale Spaltung von Berlin wird damit vorangetrieben.

In kaum einem Land der Welt werden Kinder so früh in verschiedene Schulformen getrennt. Noch gibt es in Berlin eine soziale Mischung in den Bezirken. Dies muss sich auch in der Schule widerspiegeln.

Deshalb fordern wir: Gemeinschaftsschule als Regelschule. Alle Kinder sollen bis zur 10. Klasse gemeinsam unterrichtet werden. Alle Schulen müssen eine integrierte Oberstufe anbieten.

05 Volksentscheid umsetzen „Deutsche Wohnen & Co enteignen” – der Wille von 1 Mio. Berliner*innen

Ein*e Mieter*in bei Vonovia zahlt jeden Monat durchschnittlich 166 Euro ihrer Miete an die Aktionär*innen des Konzerns. Während viele von uns nicht mehr wissen, wie sie die nächste Rechnung bezahlen sollen, machen die Wohnungskonzerne satte Profite.

Die Berliner*innen sind sich einig: Mit Wohnraum soll nicht mehr spekuliert werden. Deshalb haben im Jahr 2021 über 1 Million Berliner*innen für den Volksentscheid zur Vergesellschaftung der großen profitorientierten Wohnungskonzerne gestimmt. Zudem hat eine Expert*innen-Kommission des Senats festgestellt, dass die Vergesellschaftung möglich und bezahlbar ist.

Trotzdem weigert sich die aktuelle Koalition aus CDU und SPD, den klaren Willen der Berliner*innen umzusetzen. Das ist ein demokratischer Skandal und sorgt dafür, dass weiter unsere Mieten in den Taschen der Aktionär*innen von Vonovia, Heimstaden und Co landen.

Deshalb fordern wir: Konzerne dürfen keine Rendite mit unserem Grundbedürfnis nach Wohnen machen. Der Wille von über 1 Million Berliner*innen darf nicht länger ignoriert werden. Der Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co enteignen” muss umgesetzt werden.

Häufige Fragen

Häufig gestellte Fragen.

Ausführliche Antworten zu jeder unserer fünf Forderungen. Klicke ein Thema auf, um die Fragen zu sehen.

01 Mietwucher bestrafen

Was ist das Problem?

In Berlin werden Wohnungen trotz bestehender Gesetze häufig zweckentfremdet, etwa durch Ferienwohnungen oder Leerstand. Auch überhöhte Mieten, möbliertes Wohnen, befristete Verträge und vorgetäuschter Eigenbedarf werden nur unzureichend verfolgt.

Gibt es dagegen keine Gesetze?

Doch. Das zentrale Problem ist der mangelnde Vollzug. Es fehlen Personal, einheitliche Verfahren, digitale Werkzeuge und ausreichende Ressourcen, um Verstöße konsequent zu verfolgen.

Wie groß ist das Vollzugsdefizit?

Laut Landesrechnungshof wurden von geschätzten 38.000 illegalen Ferienwohnungen in den Jahren 2018–2022 nur 2.321 ermittelt. Lediglich 336 Wohnungen wurden tatsächlich zurückgeführt. Bei Mietwucher gab es 3.256 Verfahren, aber nur vier Bußgeldbescheide.

Was wird konkret gefordert?

Ein gesamtstädtischer Krisenstab mit mindestens 100 Stellen, die sich ausschließlich um die Durchsetzung des bestehenden Rechts kümmert.

Was soll die Taskforce tun?

Sie soll:

  • Bezirke bei schwierigen Fällen unterstützen
  • Verfahren berlinweit standardisieren
  • digitale Werkzeuge einsetzen
  • juristisches Wissen bündeln
  • ein Prozesskostenbudget erhalten
  • bei systematischen Verstößen sämtliche rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen.

Welche Verstöße sollen verfolgt werden?

Insbesondere:

  • illegale Ferienwohnungen und Leerstand
  • missbräuchliches möbliertes Wohnen und Befristungen
  • Mietwucher und Mietüberhöhung

Kann Berlin das selbst umsetzen?

Ja. Der Vollzug des Zweckentfremdungsverbots und der entsprechenden ordnungsrechtlichen Vorschriften liegt auf Landes- bzw. Bezirksebene. Auch ein Krisenstab kann durch einen Senatsbeschluss und entsprechende Haushaltsmittel eingerichtet werden.

Was bringt ein konsequenter Vollzug?

Wohnungen könnten schneller wieder dem regulären Wohnungsmarkt zugeführt werden, ohne dass dafür zunächst neu gebaut werden muss. Gleichzeitig steigt das Risiko für Vermieter*innen, die systematisch gegen geltendes Recht verstoßen. Mittelfristig können sich die Stellen durch Ordnungsgelder und Geldstrafen sogar zumindest teilweise selbst finanzieren.

Warum reicht Neubau allein nicht aus?

Neubau ist wichtig, wirkt aber langfristig. Und auch nur, wenn er auf bezahlbare Mieten fokussiert. Durch konsequenten Vollzug können bereits vorhandene Wohnungen unmittelbar wieder für reguläres Wohnen verfügbar gemacht werden.

Was ist das übergeordnete Ziel?

Bestehende Gesetze sollen nicht nur auf dem Papier existieren, sondern wirksam durchgesetzt werden. Damit sollen Wohnraum geschützt, Mieter*innen besser vor Ausbeutung geschützt und das Vertrauen in den Rechtsstaat gestärkt werden.

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02 Wer in Berlin lebt, gehört zu Berlin

Was ist das Problem?

Viele Menschen, die in Berlin leben, können sich nicht regulär anmelden. Das betrifft unter anderem Wohnungslose, Menschen in prekären Wohnverhältnissen, Geflüchtete, Migrant*innen und Menschen ohne sicheren Aufenthaltsstatus. Ohne Anmeldung ist der Zugang zu vielen alltäglichen Leistungen und Angeboten erheblich erschwert.

Warum ist eine Anmeldung so wichtig?

Eine fehlende Anmeldung kann eine ganze Kette von Problemen auslösen: Schwierigkeiten bei Bankkonto, Arbeit, Sozialleistungen, Wohnen, Bildung, Gesundheit und vielen Angeboten des täglichen Lebens.

Was wird konkret gefordert?

Berlin soll allen Menschen, die hier leben, eine praktische Möglichkeit zur Anerkennung ihrer Zugehörigkeit zur Stadt geben. Zentral sind dafür:

  • eine Berliner Stadtkarte (Berlin City Card)
  • eine Gesundheitskarte für Menschen ohne regulären Krankenversicherungsschutz
  • eine unabhängige Clearing- und Beratungsstelle
  • bessere Information und Schulung von Behörden.

Was ist die Berliner Stadtkarte?

Die Stadtkarte soll kostenlos für alle Berliner*innen ab sechs Jahren erhältlich sein – unabhängig vom Aufenthaltsstatus. Sie enthält beispielsweise Name, Geburtsdatum, Foto und eine postalische Erreichbarkeitsadresse, aber keinen Aufenthaltsstatus.

Sie ist kein Personalausweis und kein Aufenthaltstitel. Sie soll vor allem den Zugang zu städtischen Angeboten und Verwaltungsleistungen erleichtern.

Was bringt die Stadtkarte konkret?

Sie könnte unter anderem die Anmeldung von Kindern an Schulen und Kitas erleichtern und den Zugang zu Bibliotheken, Volkshochschulen, Notunterkünften, Frauenhäusern und weiteren Angeboten ermöglichen. Gleichzeitig kann sie Zugehörigkeit und Teilhabe stärken.

Legalisiert die Stadtkarte den Aufenthalt?

Nein. Die Stadtkarte schafft keinen neuen Aufenthaltsstatus und schützt nicht vor aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen. Sie verbessert lediglich den Zugang zu bestehenden Rechten und städtischen Angeboten.

Warum brauchen wir eine Gesundheitskarte?

Menschen ohne regulären Krankenversicherungsschutz müssen heute häufig über ein aufwendiges Parallelsystem medizinisch versorgt werden. Eine elektronische Gesundheitskarte könnte den direkten Zugang zu Ärzt*innen ermöglichen und gleichzeitig Verwaltungskosten reduzieren.

Nach einem von Kron et al erstellten Modellrechnung könnte eine solche Karte Berlin mindestens 278.000 Euro pro Jahr günstiger kommen als das bisherige System. https://www.eh-berlin.de/meldungen/detail/berlin-city-card-gutachten-zeigt-chancen-und-grenzen-einer-stadtkarte-fuer-mehr-teilhabe

Was ist eine Clearingstelle?

Eine unabhängige, zentrale Beratungsstelle soll Menschen in sozialen Notlagen bei Fragen zu Gesundheit, Wohnen, Bildung, Aufenthalt und weiteren Problemen unterstützen. Sie könnte außerdem bei der Ausgabe der Stadtkarte mitwirken.

Warum profitieren nicht nur Menschen ohne Aufenthaltsstatus?

Die Stadtkarte soll allen Berliner*innen offenstehen. Dadurch wird verhindert, dass Menschen aufgrund ihres Aufenthaltsstatus stigmatisiert oder als besondere Gruppe erkennbar werden. Gleichzeitig kann die Karte für viele Menschen praktische Verwaltungswege vereinfachen.

Kann Berlin die Stadtkarte selbst einführen?

Ja. Laut dem Gutachten von Kron et al. kann Berlin eine solche Stadtkarte auf Grundlage eigener Landeskompetenzen per Gesetz einführen. Sie ersetzt weder den Personalausweis noch einen Aufenthaltstitel und greift nicht in das Aufenthaltsrecht des Bundes ein.

Kann Berlin das kommunale Wahlrecht für alle Einwohner*innen einführen?

Nein, nicht allein. Ein kommunales Wahlrecht für Nicht-EU-Staatsangehörige kann Berlin nach der im Text dargestellten Rechtslage nicht eigenständig einführen. Dafür wäre eine Änderung des Grundgesetzes erforderlich. Die Stadtkarte ist davon rechtlich unabhängig.

Gibt es Beispiele für so eine Stadtkarte?

Ja. Vergleichbare kommunale Modelle gibt es unter anderem in New York, Paris, Barcelona, Zürich und Bern. Sie zeigen, dass Städte eigene Instrumente entwickeln können, um die gesellschaftliche und praktische Teilhabe ihrer Bewohner*innen zu stärken.

Was ist die langfristige Vision?

Berlin soll eine solidarische Stadt sein, in der die tatsächliche Zugehörigkeit zum städtischen Leben nicht allein vom Aufenthaltsstatus abhängt. Das Konzept wird als Urban Citizenship bezeichnet: Wer in Berlin lebt, soll Zugang zu grundlegenden städtischen Angeboten, Rechten und gesellschaftlicher Teilhabe haben.

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03 ÖPNV bezahlbar machen

Warum muss der ÖPNV günstiger werden?

Mobilität ist Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe. Wer sich Bus und Bahn nicht leisten kann, hat schlechteren Zugang zu Arbeit, Bildung, Kultur und Gesundheitsversorgung. Das 9-Euro-Ticket hat gezeigt, wie stark ein günstiger ÖPNV angenommen wird.

Was wird konkret gefordert?

Berlin soll die Finanzierung des ÖPNV breiter aufstellen und Unternehmen stärker an den Kosten beteiligen. Ziel ist Tickets billiger zu machen. Berlin muss einen Einstieg für die Rückkehr zum 9-Euro-Ticket machen. Langfristig soll der öffentliche Nahverkehr weitgehend steuer- und umlagefinanziert und perspektivisch fahrscheinlos werden.

Warum sollen Unternehmen für den ÖPNV zahlen?

Unternehmen profitieren unmittelbar von einem funktionierenden Nahverkehr: Beschäftigte kommen zur Arbeit, Kund*innen erreichen Geschäfte und der Wirtschaftsstandort bleibt erreichbar. Deshalb sollen die Kosten nicht überwiegend von den Fahrgästen getragen werden.

Wie könnte eine Unternehmensabgabe funktionieren?

Als Vorbild dient das französische Versement Mobilité. Unternehmen beteiligen sich dabei über eine Abgabe auf ihre Lohnsumme an der Finanzierung des Nahverkehrs. Wer mehr Beschäftigte hat, trägt entsprechend mehr bei.

Wird der ÖPNV durch günstigere Tickets nicht noch voller?

Das kann passieren, wenn nur die Preise gesenkt werden. Deshalb müssen Ticketverbilligung und Ausbau zusammen gedacht werden. Zusätzliche Einnahmen sollen auch in mehr Personal, Fahrzeuge, dichtere Takte, Barrierefreiheit und Infrastruktur fließen.

Kann Berlin ein 9-Euro-Ticket selbst einführen?

Ein bundesweit einheitliches 9-Euro-Ticket kann Berlin nicht allein beschließen. Berlin kann aber eigene vergünstigte Tickets auf Landesebene ermöglichen und sich gemeinsam mit anderen Ländern für eine bundesweite Lösung einsetzen.

Was passiert mit den zusätzlichen Einnahmen?

Sie sollen nicht nur für günstigere Tickets verwendet werden. Priorität haben auch:

  • mehr Busse und Bahnen
  • dichtere Takte
  • mehr Personal
  • neue Fahrzeuge
  • Barrierefreiheit
  • Ausbau und Modernisierung der Infrastruktur.

Gibt es dafür internationale Vorbilder?

Ja. Frankreich finanziert einen erheblichen Teil des Nahverkehrs über Arbeitgeberabgaben. Luxemburg hat den ÖPNV landesweit kostenlos gemacht. Wien setzt auf stark subventionierte Jahreskarten und eine hohe Nutzung des öffentlichen Verkehrs.

Was bringt ein günstiger ÖPNV Berlin?

Bezahlbare Mobilität reduziert Verkehrsarmut und stärkt soziale Teilhabe. Ein attraktiver ÖPNV kann außerdem dazu beitragen, den Autoverkehr und Flächenverbrauch zu reduzieren, Emissionen zu senken und die Lebensqualität in der Stadt zu verbessern.

Was ist das langfristige Ziel?

Mobilität soll ein Grundbestandteil öffentlicher Daseinsvorsorge sein – nicht vom Geldbeutel abhängen. Der Weg führt über einen deutlich günstigeren ÖPNV hin zu einem weitgehend steuer- und umlagefinanzierten, perspektivisch fahrscheinlosen Nahverkehr.

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04 Chancen statt Ausgrenzung

Was ist das Problem mit dem heutigen Schulsystem?

Kinder werden in Berlin bereits nach der 6. Klasse auf unterschiedliche Schulformen verteilt. Schon ab Klasse 5 entsteht dadurch ein hoher Notendruck. Für viele Familien wird die Wahl der weiterführenden Schule zu einem stressigen Wettbewerb um gute Noten und Schulplätze.

Der Übergang nach Klasse 6 erzeugt für viele Kinder und Familien erheblichen Stress. Wenn Kinder länger gemeinsam lernen, entfällt die frühe Entscheidung zwischen unterschiedlichen Schulformen. Dadurch kann der Konkurrenz- und Notendruck reduziert werden.

Was wird konkret gefordert?

Die Gemeinschaftsschule soll zur Regelschule werden. Kinder sollen mindestens bis zur 10. Klasse, möglichst bis zur 13. Klasse, gemeinsam lernen können. Alle Schulen sollen perspektivisch eine integrierte Oberstufe anbieten.

Warum sollen Kinder länger gemeinsam lernen?

Der Bildungserfolg hängt in Deutschland stark von der sozialen Herkunft ab. Gemeinschaftsschulen können dazu beitragen, diesen Zusammenhang zu verringern. Gleichzeitig lernen Kinder mit unterschiedlichen sozialen und persönlichen Voraussetzungen gemeinsam und profitieren vom stärkeren sozialen Miteinander.

Werden dadurch nicht leistungsstarke Schüler*innen ausgebremst?

Nein. Gemeinsames Lernen bedeutet nicht, dass alle Kinder dasselbe lernen müssen. Unterschiedliche Leistungsniveaus und Interessen können innerhalb einer Schule durch individuelle Förderung, unterschiedliche Lernangebote und entsprechende Lernniveaus berücksichtigt werden.

Was ist mit Kindern, die besondere Unterstützung brauchen?

Gerade in einer Gemeinschaftsschule kann individuelle Förderung stärker in den Schulalltag integriert werden. Ziel ist, dass Schüler*innen entsprechend ihren Fähigkeiten gefördert werden, ohne sie dafür frühzeitig dauerhaft auf unterschiedliche Schulformen zu verteilen.

Gibt es in Berlin bereits Gemeinschaftsschulen?

Ja. Berlin hat bereits rund 25 Gemeinschaftsschulen. Sie zeigen, dass längeres gemeinsames Lernen in Berlin funktioniert. Im Jahr 2025 wurden zudem zwei Berliner Gemeinschaftsschulen mit dem Deutschen Schulpreis ausgezeichnet.

Warum reichen die bestehenden Gemeinschaftsschulen nicht aus?

Gemessen an insgesamt rund 669 öffentlichen allgemeinbildenden Schulen machen Gemeinschaftsschulen bislang nur einen kleinen Teil des Berliner Schulsystems aus. In den vergangenen Jahren sind kaum neue hinzugekommen. Damit längeres gemeinsames Lernen eine breitere Wirkung entfalten kann, braucht es deutlich mehr Gemeinschaftsschulen.

Gibt es internationale Vorbilder?

Ja. Länder wie Finnland und Kanada setzen stärker auf längeres gemeinsames Lernen und schneiden in internationalen Bildungsstudien teilweise besser ab als Deutschland. Die Modelle sind allerdings nicht eins zu eins auf Berlin übertragbar.

Wie sollen mehr Gemeinschaftsschulen entstehen?

Vor allem durch zwei Wege: Neue Schulgebäude, die Berlin ohnehin wegen des Schulplatzmangels bauen muss, sollen bevorzugt als Gemeinschaftsschulen geplant werden. Außerdem können bestehende Grundschulen und weiterführende Schulen zu Gemeinschaftsschulen zusammengeführt werden.

Warum werden bestehende Schulen nicht einfach zusammengelegt?

Für Schulen kann ein Zusammenschluss derzeit finanzielle Nachteile haben, weil Fördermittel und Zuweisungen wegfallen können. Deshalb braucht es Anreize statt Nachteile: Schulen, die sich zu einer Gemeinschaftsschule zusammenschließen, sollen bei Personal, Budget und Ausstattung entsprechend unterstützt werden.

Kann Berlin das selbst entscheiden?

Ja. Bildungspolitik liegt weitgehend in der Kompetenz der Länder. Berlin kann deshalb die Rahmenbedingungen für Gemeinschaftsschulen verändern, neue Schulen entsprechend planen und die Finanzierung und Ausstattung von Zusammenschlüssen anpassen.

Was muss Berlin konkret ändern?

Gemeinschaftsschulen müssten als eigenständige Schulform anerkannt werden. Außerdem sollten die Zumessungsrichtlinien, Schulbudgets und Kriterien der Schultypisierung so angepasst werden, dass Zusammenschlüsse zu Gemeinschaftsschulen finanziell und organisatorisch attraktiv werden.

Was ist die langfristige Vision?

Eine Schule, in der Kinder nicht früh nach Schulform und vermeintlicher Leistungsfähigkeit getrennt werden. Mehr gemeinsames Lernen soll Chancen gerechter verteilen, Schulstress reduzieren und soziale Teilhabe stärken.

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05 Volksentscheid umsetzen

Worum geht es?

Am 26. September 2021 stimmten 59,1 Prozent der Berliner*innen – mehr als 1 Million Menschen – für die Vergesellschaftung großer profitorientierter Wohnungskonzerne. Der Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ erhielt damit eine klare Mehrheit.

Betroffen wären große profitorientierte Wohnungsunternehmen mit mehr als 3.000 Wohnungen in Berlin. Dazu gehören unter anderem Vonovia/Deutsche Wohnen, Heimstaden und Adler. Insgesamt geht es um rund 240.000 Wohnungen.

Warum sollen große Wohnungskonzerne vergesellschaftet werden?

Wohnen ist ein Grundbedürfnis und keine gewöhnliche Ware. Wenn Wohnungen im Eigentum profitorientierter Konzerne stehen, fließt ein Teil der Miete an Aktionär*innen und andere Kapitalgeber. Die Vergesellschaftung soll Wohnungen dauerhaft der Spekulation entziehen und sie am Gemeinwohl ausrichten.

Ist eine Vergesellschaftung überhaupt rechtlich möglich?

Ja. Eine vom Berliner Senat eingesetzte Expert*innen-Kommission kam 2023 zu dem Ergebnis, dass eine Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen nach Artikel 15 Grundgesetz grundsätzlich verfassungsgemäß und finanzierbar ist.

Was bedeutet „Vergesellschaftung“?

Die Wohnungen würden nicht einfach dem Staat unterstellt. Sie sollen in eine gemeinwohlorientierte Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) überführt werden. Diese wäre demokratisch kontrolliert und nicht auf die Erzielung von Profiten für private Eigentümer*innen ausgerichtet.

Werden die Unternehmen entschädigungslos enteignet?

Nein. Die betroffenen Unternehmen sollen entschädigt werden. Es ist allerdings möglich, die Entschädigung gemeinwohlorientiert und unterhalb eines spekulativen Marktwerts festzulegen. Die Vergesellschaftungskommission hat eine solche Ausgestaltung grundsätzlich für möglich gehalten.

Wer bezahlt die Entschädigung?

Die konkrete Finanzierung wird durch das Vergesellschaftungsgesetz geregelt. Bei einer Entschädigung unterhalb der aktuellen Spekulationspreise ist es möglich, dass die Entschädigung aus den laufenden Mieten finanziert wird. Das bedeutet, dass das Geld, das früher in die Taschen der Aktionäre geflossen ist, in die Finanzierung der Entschädigung fließt. Das bedeutet, dass der Berliner Landeshaushalt durch die Entschädigung nicht belastet wird.

Was passiert mit den Mieten?

Die Wohnungen sollen dauerhaft sozialverträglich bewirtschaftet und der Spekulation entzogen werden. Ziel ist eine langfristige Mietenstabilität statt einer Ausrichtung auf maximale Rendite.

Werden dadurch alle Mieten in Berlin sinken?

Die Vergesellschaftung würde nicht automatisch jede Berliner Wohnung billiger machen. Sie würde aber einen sehr großen Bestand von Wohnungen dauerhaft der Gewinnmaximierung entziehen und damit einen wichtigen gemeinwohlorientierten Mietsektor schaffen. Das stabilisiert auch den restlichen Markt, weil diese stabileren Mieten auch in den Mietspiegel einfließen.

Warum nicht einfach mehr Sozialwohnungen bauen?

Neubau bleibt wichtig, reicht allein aber nicht aus. Die Vergesellschaftung könnte rund 240.000 bereits vorhandene Wohnungen dauerhaft in gemeinwohlorientierte Bewirtschaftung überführen. Dadurch entsteht kurzfristig ein großer Bestand, ohne auf jahrzehntelangen Neubau warten zu müssen.

Ist das demokratisch legitimiert?

Ja. Über eine Million Berliner*innen haben 2021 für die Vergesellschaftung gestimmt. Die Forderung ist damit durch einen erfolgreichen Volksentscheid demokratisch legitimiert. Die Umsetzung dieses Votums ist deshalb auch eine Frage des Vertrauens in direkte Demokratie.

Warum wurde der Volksentscheid bisher nicht umgesetzt?

Weil die aktuelle Berliner CDU/SPD-Koalition die Umsetzung des Beschlusses boykottiert. Dies obwohl mehrere SPD-Parteitage eine Umsetzung des Volksentscheids eingefordert haben.

Kann Berlin die Vergesellschaftung selbst beschließen?

Nach der Einschätzung der von Berliner Senat eingesetzen Vergesellschaftungskommission ja. Artikel 15 GG bietet die verfassungsrechtliche Grundlage. Berlin kann ein entsprechendes Landesgesetz beschließen und die konkrete Ausgestaltung der gemeinwohlorientierten Trägerschaft regeln.

Was ist das langfristige Ziel?

Berlin soll einen großen, dauerhaft gemeinwohlorientierten Wohnungsbestand aufbauen. Wohnungen sollen nicht primär als Anlageobjekte dienen, sondern bezahlbares und sicheres Wohnen ermöglichen.

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